Übersicht

Der Berufsschulreligionsunterricht hat einiges zu bieten, was kein anderes Fach vermag. Gerade im Kontext der Beruflichkeit sind religiöse Fragen wichtig und von Interesse. Und wo, wenn nicht im Berufsschulreligionsunterricht, können junge Erwachsene in einem geschützten Raum berufliche und existenzielle Themen reflektieren: Fragen nach Beginn und Ende des Daseins, dem Sinn der Arbeit, nach Liebe und Spiritualität, Vielfalt der Religionen, Gemeinschaft, Solidarität und Natur – auch der des Menschen. (vgl. BRU)

Achtung:
Für den Erwerb der Mittleren Reife über die Berufsschule ist die Note im Religionsunterricht/ Ethikunterricht Voraussetzung!


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Begründung

Das kulturgeschichtliche Argument:

Es muss Religionsunterricht in der Schule geben, weil die Schüler mit den geistigen Überlieferungen vertraut werden sollen, die unsere Kultur geprägt haben.
Das Christentum war in der Geschichte prägende Kraft unserer Gesellschaft und ist es z.T. noch heute. Seine Erschließung bedeutet zugleich Welterschließung für den Heranwachsenden. Die europäische Kultur ist ohne grundlegende Kenntnis des christlichen Glaubens nicht zu verstehen. Religionsunterricht macht mit dem spezifisch Christlichen und mit der geschichtlichen Offenbarung Gottes vertraut.

Das anthropologische Argument:

Der Religionsunterricht in der Schule gibt Hilfen zur Selbstwerdung und Identitätsfindung und behandelt Fragen nach dem tragenden Sinn-Grund unseres Daseins. Alle Lernprozesse in der Schule sollen zur Förderung und Entwicklung der Heranwachsenden dienen. Der christliche Glaube ist ein solcher Inhalt. Die Auseinandersetzung mit ihm dient der Entwicklung und Förderung der Heranwachsenden. Dadurch leistet der Religionsunterricht einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Wichtige Identitätshilfen für den Schüler gibt er auch durch die Erschließung von Wert- und Sinnorientierungen. Die Fragen nach Wahrheit und Wirklichkeit kann nicht ohne religiöse Antworten vermittelt werden. So liegt in der Wahrheitsfrage und Sinnorientierung der zentrale Beitrag des Religionsunterrichts für die öffentliche Schule.

Das gesellschaftliche Argument:

Der Religionsunterricht hilft die gesellschaftlichen Verhältnisse kritisch zu betrachten und sich für den Nächsten einzusetzen. Der Religionsunterricht kann beispielsweise durch seine Beschäftigung mit biblischen Texten oder mit der Kritik der Propheten dazu beitragen, falsche Bedürfnisse zu entlarven und für Umkehr und Veränderung offen und sensibel zu werden. Wo Menschen ihren Glauben ernst nehmen, hat das Konsequenzen für ihr Denken und Handeln. In der Geschichte hat der christliche Glaube immer wieder gesellschaftsverändernde Prozesse ausgelöst.

Das rechtliche Argument:

siehe Abschnitt gesetzliche Grundlagen


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Berufsschule und Religion (-slehre)

„Werte werden im Religionsunterricht vermittelt, diskutiert und reflektiert. Gerade deshalb muss er selbstverständlicher Bestandteil auch in der beruflichen Bildung sein.“

Vorsitzender DGB-Bayern Matthias Jena

Schule ist und war schon immer ein Zusammenkommen der unterschiedlichen Kulturen, Lebenswelten und Lebensvorstellungen. Darin spiegelt sich auch eine bunte Suche nach gesellschaftlicher und individueller Sinn- und Glaubenserfahrung wider.
Der Religionsunterricht unterstützt die jungen Erwachsenen im Hinblick auf die neue Lebenssituation mit Berufsausbildung, hilft ihnen aber auch dabei, Antworten auf die Fragen Antworten nach dem Woher, Wohin und Wozu des menschlichen Lebens zu entdecken, zu verstehen und zu beurteilen. Er fördert das Mündigwerden, d.h. eine reife Selbstständigkeit und die dazugehörige Verantwortung in unterschiedlichen Lebensbereichen.

Die Berufsschule hat gemäß Art. 11 BayEUG die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern berufliche und allgemeinbildende Lerninhalte unter Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln. Die Berufsschule soll dabei im allgemeinbildenden Unterricht auf die Kernfragen unserer Zeit eingehen wie z.B.

  • Arbeit und Arbeitslosigkeit
  • friedliches Zusammenleben von Menschen, Völkern und Kulturen in einer Welt unter Wahrung ihrer jeweiligen kulturellen Identität,
  • Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlage sowie
  • Gewährleistung der Menschenrechte

Schülerinnen und Schüler erwerben in den Fächern katholische bzw. evangelische Religionslehre an Berufsschulen die Fähigkeit und Bereitschaft,

  • auf der Basis des Christentums religiös-weltanschauliche Fragen zu reflektieren und eine lebensrelevante religiöse Überzeugung zu entwickeln,
  • in Entscheidungssituationen auf der Basis der Reich-Gottes-Botschaft verantwortlich zu urteilen und angemessen zu handeln,
  • die eigene Überzeugung anderen gegenüber zu begründen und sich mit ihnen über Themen von moralischer, weltanschaulicher und religiöser Relevanz zu verständigen
  • sowie Verantwortung in Kirche und Gesellschaft zu übernehmen.
Video:

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Lerngebiete bzw. Didaktische Jahrespläne des Religionsunterrichts

Auf der Grundlage des Lehrplans und der didaktischen Jahresplanungen an der Berufsschule werden folgende Lerngebiete im katholischen Religionsunterricht behandelt, um die geforderten Kompetenzen der Schüler zu fördern.

10. Klasse

1. Lebenswirklichkeit und Identität (Ziele, Identitätsfindung, neue Lebenssituation, Gestaltung und Verantwortung für mein Leben)
2. Lebensorientierung und Lebensgestaltung (Vorbilder, Orientierungsangebote mit deren Chancen und Risiken, christliche Lebensgestaltung)
3. Bibel und Lebensdeutung (biblische Texte mit meinen Entscheidungen und Handlungen vergleichen)
4. Christentum und Lebenspraxis (Leben aus der eigenen Überzeugung heraus, Grundlagen des christlichen Glaubens, Glaube zwischen Zweifel und Zuversicht)
5. Gewissen und Entscheidung (Gewissenssituationen, Handlungsoptionen, Vergleich mit der Botschaft Jesu)

11. Klasse

1. Person und Gemeinschaft (Entwicklung der eigenen Person, verschiedene Gemeinschaftsformen, Handlungsoptionen für ein gelingendes Miteinander entwickeln)
2. Gemeinschaft und Verschiedenheit (Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen, Achtung und Respekt, Versöhnung mit Gott und den Menschen)
3. Trinität und Gemeinschaft (Dreifaltigkeitslehre als Urbild menschlicher Gemeinschaft)
4. Gott und Menschenwürde (Gespür für die menschliche Würde entwickeln, Menschenwürde wurzelt in der Ebenbildlichkeit mit Gott, Fragen zum Schutz und den Verletzungen der Menschenwürde, Einsatz für Menschenwürde und -rechte)
5. Menschenwürde und Lebensschutz (Abwägungskonflikte und Grenzsituationen zur Menschenwürde, Menschenwürde und Nützlichkeitserwägungen, moderne Medizinethik)

12. (und 13. Klasse)

1. Ehe und Gesellschaft (Vorstellungen von Beziehung und Partnerschaft, Stellenwert von Ehe in der Gesellschaft, Grundgedanken zum kirchlich-sakramentalen Eheverständnis)
2. Zukunft und Weltgestaltung (Wünsche für die Zukunft, verantwortliches Gestalten der Zukunft, Fragen zum Gerechtigkeitsbegriff, Bewahrung der Schöpfung)
3. Globalisierung und Gerechtigkeit (Folgen und Auswirkungen der Globalisierung, christliche Standpunkte entwerfen Strategien zum vernetzten Denken und nachhaltigen Handeln)
4. Religionen und Dialog (christliche Erfahrungen mit den Erfahrungen Andersgläubiger vergleichen, als Christ in einer pluralen Gesellschaft leben, Umgangsformen eines respektvollen Zusammenlebens entwickeln)
5. Kirche und Welt (Christsein heißt sich in der Welt einzusetzen, kirchliche Antworten auf die Herausforderungen der Zeit prüfen und bewerten)


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Gesetzliche Grundlagen

Der RELIGIONSUNTERRICHT ist im GRUNDGESETZ (GG) und in der BAYERISCHEN VERFASSUNG (BV) verankert. Darüber hinaus ist er im BAYERISCHEN GESETZ ÜBER DAS ERZIEHUNGS- UND UNTERRICHTSWESEN (BayEUG) und in der BERUFSSCHULORDNUNG (BSO) genauer geregelt:

Hier finden Sie Auszüge aus den entsprechenden gesetzlichen Regelungen:

GRUNDGESETZ (GG) Art.7.3:
Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach.
Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.

BAYERISCHE VERFASSUNG (BV) Art. 46:
(1) An allen Schulen sind beim Unterricht die religiösen Empfindungen aller zu achten.
(2) Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach aller Volksschulen, Berufsschulen, mittleren und höheren Lehranstalten. Er wird erteilt in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der betreffenden Religionsgemeinschaft.
(3) Kein Lehrer kann gezwungen oder gehindert werden, Religionsunterricht zu erteilen.
(4) Die Lehrer bedürfen der Bevollmächtigung durch die Religionsgemeinschaften zur Erteilung des Religionsunterrichts.
(5) Die erforderlichen Schulräume sind zur Verfügung zu stellen.

BAYERISCHES GESETZ ÜBER DAS ERZIEHUNGS- UND UNTERRICHTSWESEN (BayEUG)
Art. 46 Religionsunterricht:
(1) Der Religionsunterricht ist an den Volksschulen, Realschulen, Gymnasien, Förderschulen, Berufsschulen, Berufsaufbauschulen, Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen, an sonstigen Schulen nach Maßgabe der Schulordnung, ordentliches Lehrfach (Pflichtfach).
(2) Er wird nach Bekenntnissen getrennt in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der betreffenden Kirche oder Religionsgemeinschaft erteilt.

SCHULORDNUNG FÜR DIE BERUFSSCHULEN IN BAYERN (BaySchO)
§ 27 Religionsunterricht (vgl. Art. 46 BayEUG):
1. (1) Der Religionsunterricht ist für die bekenntnisangehörigen Schüler Pflichtfach.
1. (2) Die Abmeldung vom Religionsunterricht bedarf der Schriftform.
1. (3) Sie gilt jeweils für das laufende Schuljahr und muss spätestens innerhalb der ersten drei Wochen nach Unterrichtsbeginn erfolgen; eine spätere Abmeldung ist nur aus wichtigem Grund zulässig.

ALLGEMEINES ZUM BILDUNGS- UND ERZIEHUNGSAUFTRAG DER SCHULEN
BayEUG, Artikel 1 und 2

Art. 1 Bildungs- und Erziehungsauftrag
(1) Die Schulen haben den in der Verfassung verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrag zu verwirklichen. Sie sollen Wissen und Können vermitteln sowie Geist und Körper, Herz und Charakter bilden. Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt. Die Schüler sind im Geist der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinn der Völkerversöhnung zu erziehen.

Art. 2 Aufgaben der Schulen
(1) Die Schulen haben insbesondere die Aufgabe, Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln und Fähigkeiten zu entwickeln, zu selbständigem Urteil und eigenverantwortlichem Handeln zu befähigen, zu verantwortlichem Gebrauch der Freiheit, zu Toleranz, friedlicher Gesinnung und Achtung vor anderen Menschen zu erziehen, zur Anerkennung kultureller und religiöser Werte zu erziehen, Kenntnisse von Geschichte, Kultur, Tradition und Brauchtum unter besonderer Berücksichtigung Bayerns zu vermitteln und die Liebe zur Heimat zu wecken, zur Förderung des europäischen Bewusstseins beizutragen, im Geist der Völkerverständigung zu erziehen, die Bereitschaft zum Einsatz für den freiheitlich-demokratischen und sozialen Rechtsstaat und zu seiner Verteidigung nach innen und außen zu fördern, zur Wahrnehmung von Rechten und Pflichten in Staat und Gesellschaft zu befähigen, auf Arbeitswelt und Beruf vorzubereiten, Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu wecken.
(2) Die Schulen erschließen den Schülern das überlieferte und bewährte Bildungsgut und machen sie mit neuem vertraut.
(3) Bei der Erfüllung der Aufgaben der Schulen sind alle Beteiligten, insbesondere Schule und Elternhaus, zur verantwortungsvollen Zusammenarbeit verpflichtet. Den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule zu erfüllen sind alle Lehrkräfte in allen Unterrichtsfächern aufgerufen. Im katholischen Religionsunterricht liegt der Schwerpunkt in der Förderung der charakterlichen, sittlichen und religiösen Fähigkeiten des Schülers.


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Anmeldung

Auch nicht getaufte Schülerinnen und Schüler sowie Angehörige einer anderen Religions-gemeinschaft sind am katholischen und evangelischen Religionsunterricht sehr willkommen. Hierfür bedarf es allerdings einer separaten Anmeldung, die Sie bitte in Ihrer ersten Blockwoche im Sekretariat abgeben. Dort finden Sie auch entsprechende Formulare.


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