Hausordnung der Martin-Segitz-Schule (für den Regelschulbetrieb)

  1. Die Schüler*innen können sich morgens in der Pausenhalle und im Pausenhof aufhalten. Sie gehen fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn in die Klassenzimmer. Bis 7.40 Uhr ist nur der Eingang West (Pausenhof) geöffnet. Aus Gründen der Sicherheit ist während der Pausen der Aufenthalt in den oberen Stockwerken nicht erlaubt, auch nicht in den Toiletten. Das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen geschieht auf eigenes Risiko.
  2. Die Klassenzimmer, Labore und Werkstätten werden während der Pausen und während der Abwesenheit der Klassen von den jeweiligen Lehrkräften abgeschlossen.
  3. Die Schulanlage, die Möbel, Maschinen und Geräte werden von allen pfleglich behandelt; Materialien und Energie werden sparsam verbraucht. In den Klassenräumen sind, nach Absprache mit dem Reinigungspersonal, zum Unterrichtsende die Stühle hoch zu stellen, damit die Zimmer gereinigt werden können.
  4. Das Rauchen, auch mit elektrischen Zigaretten, ist im Schulhaus und auf dem Schulgelände gesetzlich verboten. Es gilt ein allgemeines Alkohol- und Rauschmittelverbot. Während des Unterrichts müssen Mobiltelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, ausgeschaltet sein.
  5. Essen ist in allen Unterrichtsräumen untersagt. Offene Getränke dürfen nicht in den Klassenraum mitgenommen werden.
  6. Motorräder, Mopeds und Fahrräder können auf der dafür vorgesehenen Parkfläche im Schulhof abgestellt werden. Für das Parken von Pkws steht das Parkhaus zur Verfügung.
  7. Die Einfahrt in den Schulhof ist nur im Bedarfsfall, in Abstimmung mit der Schulleitung, erlaubt. Die Feuerwehreinfahrten müssen immer freigehalten werden.
  8. Personen, die sich unberechtigt auf dem Schulgelände aufhalten, werden vom Gelände verwiesen. Dazu üben alle Lehrkräfte und der Hausmeister stellvertretend das Hausrecht aus.
  9. Die Sicherheitsvorschriften und der Alarmplan müssen unbedingt beachtet werden. Unfälle sind unverzüglich im Sekretariat zu melden.

Fürth, im September 2021