1. Aufenthalt und Pausen:
Vor Unterrichtsbeginn halten sich die Schülerinnen und Schüler in der Aula oder im Pausenhof auf. Die Treppenhäuser dürfen ab 7:30 Uhr betreten werden. Fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn begeben sie sich in die Unterrichtsräume. Während der Pausen ist der Aufenthalt in Aula und Pausenhof vorgesehen.

2. Räume und Ausstattung:
Klassenzimmer, Labore und Werkstätten werden bei Abwesenheit der Klassen abgeschlossen. Räume, Möbel, Maschinen, Werkzeuge und Geräte sind pfleglich zu behandeln. Materialien und Energie sind sparsam zu verwenden. Die Räume sind ordentlich zu hinterlassen.

3. Nikotin und Rauschmittel:
Der Konsum von Nikotinprodukten (einschließlich elektrischer Zigaretten und Snus), Alkohol, Cannabis und anderen Rauschmitteln ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände strengstens untersagt.

4. Digitale Endgeräte:
Mobiltelefone und andere digitale Endgeräte dürfen während des Unterrichts nur mit Zustimmung der Lehrkraft und zu unterrichtlichen Zwecken verwendet werden.

5. Essen und Getränke:
Essen und offene Getränke sind in Unterrichtsräumen nicht gestattet. In Werkstätten, Laboren und Fachräumen gelten die jeweiligen Sicherheitsbestimmungen.

6. Kleidung und Arbeitssicherheit:
Kleidung und Erscheinungsbild müssen dem schulischen und beruflichen Umfeld angemessen sein. In Werkstätten, Laboren und Fachräumen gelten zusätzlich die jeweiligen Sicherheits- und Arbeitsschutzbestimmungen. Im Zweifelsfall entscheidet die Schulleitung bzw. die verantwortliche Lehrkraft.

7. Gefährliche Gegenstände:
Gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden. Ausgenommen sind für den Unterricht erforderliche Werkzeuge und Arbeitsmittel. Sicherheitsvorschriften und Anweisungen der Lehrkräfte sind zu beachten.

8. Werbung, Zeichen und Symbole:
Politische und kommerzielle Werbung sowie gesetzlich verbotene Zeichen und Symbole sind nicht zulässig. Gleiches gilt für Darstellungen, die den Schulfrieden oder den geordneten Schulbetrieb gefährden. Im Zweifelsfall entscheidet die Schulleitung.

9. Fahrzeuge und Schulgelände:
Fahrräder, Mopeds und Motorräder sind auf den vorgesehenen Flächen, PKW im Parkhaus abzustellen. Das Abstellen und Laden von E-Scootern im Schulgebäude ist aus Gründen des Brandschutzes nicht gestattet. Die Einfahrt in den Schulhof bedarf der Zustimmung der Schulleitung. Feuerwehrzufahrten und Rettungswege sind freizuhalten. Unberechtigt anwesende Personen können des Schulgeländes verwiesen werden.

10. Sicherheit und Unfälle:
Sicherheitsvorschriften und Alarmpläne sind zu beachten. Unfälle sind unverzüglich im Sekretariat zu melden.

Fürth, im September 2026


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