„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ (Art. 3 Abs. 2 GG)

Um die im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung von Frauen und Männern umzusetzen und die strukturelle Benachteiligung von Frauen zu bekämpfen, hat der Freistaat Bayern für Beschäftigte im öffentlichen Dienst das Bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGlG) erlassen, das zum 1. Juli 1996 in Kraft getreten ist. Die Ziele des Gesetzes sind u. a.

  • die Anteile von Frauen in Bereichen zu erhöhen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer, um eine ausgewogene Beteiligung von Frauen zu erreichen,
  • die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu sichern.
  • auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer hinzuwirken,
  • für alle Beschäftigten, besonders in Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern,
  • auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken,
  • die Chancengleichheit in allen Aufgabenbereichen als durchgängiges Leitprinzip zu stärken.

Quelle: https://www.km.bayern.de/lehrer/dienst-und-beschaeftigungsverhaeltnis/gleichstellung.html (Stand 05.08.2021)

Als Gleichstellungsbeauftragte kümmere ich mich um die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben an unserer Schule und berate die Mitglieder der Schulfamilie.

Außerdem können Sie sich an mich wenden, wenn Sie Diskriminierung aufgrund der im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz festgeschriebenen Merkmale erfahren, also „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“ (AGG §1).

Bitte benutzen Sie bei Fragen oder Anliegen folgende E-Mail-Adresse unserer Schule:

Nina Reißner